BETRIEBE UND FIRMEN
Firmenrechtsschutzversicherung:
Als
Schadenverursacher schützt Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung,
aber
wie kommen Sie als Geschädigter zu Ihrem Recht?
Streit
mit Arbeitnehmern, den Sozialversicherungsträgern,
dem
Lieferanten der neuen Büroausstattung oder Ihre betriebliche Versicherung
verweigert oder kürzt nach einem Schaden die Zahlung, ein Verkehrsunfall und
vieles andere mehr.
Ob
Selbständiger, Freiberufler oder Firmeninhaber, Arzt oder in einem anderen
Heilberuf tätige, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater,
Land- oder
forstwirtschaftlicher Unternehmer, nicht für alle Firmen und Betriebe gelten
die gleichen Bedingungen.
Aber
für alle gilt dasselbe, lassen Sie das Kostenrisiko im Streitfall Ihrer
Rechtsschutzversicherung tragen um an Ihr Recht zu kommen.